Für die Sitzung des Bahnausschusses sind die Antworten der Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung durchaus wichtig.
Die wörtliche Wiedergabe der Beiträge unserer Ratsvertreter ist hier zu lesen.
Für die Sitzung des Bahnausschusses sind die Antworten der Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung durchaus wichtig.
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Ohne öffentliche Vorankündigung gab es erste Spatenstiche für das Wendebecken am Hafen, an denen u. a. die Abgeordneten Stephan Albani, Peter Meiwald, Dennis Rohde und der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, teilnahmen. Dies war in der NWZ 16.11.2016 S.29 Zwölf-Millionen-Bau am Hafen zu lesen. Sabine Schicke von der NWZ kommentierte unter dem Titel „Freie Fahrt für Schiffsverkehr“ : „Wenn man berücksichtigt, dass 2015 die Menge der umgeschlagenen Güter im Hafen um 14,6 Prozent auf 1,017 Millionen Tonnen gesunken ist, dann sichert das Wendebecken künftig die Wirtschaftlichkeit des Hafen.“ Nun kann das Wendebecken allein nicht die Wirtschaftlichkeit des Hafens sichern, da schon eher die Erwartungshaltung Ferlemanns von einer weiteren Verdoppelung des Ladeaufkommens.
Da derzeit die von der Seeseite kommenden Schiffe zwei Brückenöffnungen abwarten oder auch 800 Meter rückwärts fahren müssen, um zu wenden, ist der Engpass Huntebrücke mit seinen jetzt schon geringen und mit dem zunehmenden Güterverkehr noch geringeren Netto-Öffnungszeiten für die Schiffahrt ein Hauptgrund für das Wendebecken an der Ostseite der Huntebrücke. Dennoch ist nicht bekannt, inwieweit sich die DB Netz AG an den 12-Millionen Euro beteiligt.
In der Sitzung des Bahnausschusses am 23.11.2016 steht auf der Tagesordnung unter Punkt 8 eine Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der unbewirtschafteten Rastanlage Ohmstede-West an der BAB A29. Seit dem 14.11.2016 können der Planfeststellungsbeschluss sowie die Unterlagen dazu im Internet heruntergeladen werden.
Gegen die Pläne gab es 296 Einwendungen. Die meisten Einwender sahen keinen Bedarf für die Erweiterung der Rastanlage und die Gefahr, dass diese Pläne einer möglichen Umgehungstrasse entlang der Autobahn im Wege stehen.
Hinsichtlich des angezweifelten Bedarfs einer Erweiterung der Rastanlage auf der Westseite der BAB 29 behauptet die Planfeststellungsbehörde, dass zwischen Oldenburg-Ost und Wilhelmshaven auf einer Länge von 60,4 km bis zum Jahr 2025 ein Defizit von 49 LKW-Stellplätzen entstünde, auch für den Fall, dass es nicht zum Bau der A 20 käme und damit die Rastanlage Bekhauser Büsche bestehen bliebe. Grundlage für die Schätzung ist offenbar eine Verkehrszählung zwischen Oldenburg-Nord und Oldenburg-Ohmstede aus dem Jahr 2010 (22.051 Kfz/24h mit Lkw-Anteil von 13%), die für das Jahr 2025 auf 28.200 Kfz/24h mit Lkw-Anteil von 21% hochgerechnet wurde. Leider ist dem Planfeststellungsbeschluss nicht zu entnehmen, ob es auch eine Zählung der parkenden Kfz in den Rastanlagen Varel, Bekhauser Büsche und Ohmstede-West gegeben hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass von Wilhelmshaven kommende Pkw und Lkw bereits am Anfang ihrer Reise eine Pause einlegen, ist weiterhin gering. Die jetzige Belegung dieser Parkplätze ist in Nord-Süd-Richtung nach Erfahrungsberichten von Autofahrern ausgesprochen gering.
Die Planungen einer möglichen Eisenbahn-Umgehungstrasse und die Erweiterung der Anlage Ohmstede-West stehen nach Auffassung der Planfeststelungsbehörde in keinem ursächlichen Zusammenhang, da eine verfestigte, konkretisierte Umfahrungsplanung bislang nicht vorliege bzw. die dazugehörige Variantenprüfung völlig offen sei. Sie verweist dabei auf das BverwG-Urteil vom 21. 03. 1996, 4 C 26/94, Rn. 28. In dem Urteil kann man unter der gleichen Randnummer aber auch lesen, dass auf globale Planungsabsichten global Rücksicht genommen werden kann, nämlich in der Weise, daß deren Realisierbarkeit nicht schlechterdings verhindert wird.
Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde bei Planfeststellungen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Vorhabenträgerin in diesem Verfahren ist ebenfalls die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, hier der regionale Geschäftsbereich Oldenburg. Die Behörde ist ein nachgeordneter Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Das im Planfeststellungsbeschluss manifestierte Ergebnis mag bei Identität der Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträgerin nicht überraschen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann bis zum 28.12.2016 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben werden.
Zwar wurde angekündigt, dass Bauarbeiten auf der Strecke Oldenbuirg-Leer den Verkehr behindern und Sperrungen zu Umleitungen und Bustransporten führen. Daraus dürfen die Anwohner ableiten, dass auch nächtliche Lärmstörungen den Schlaf rauben. Hier nur Aufnahmen von einer Aktion auf der Pferdemarktbrücke, bei der offenbar ein Güterzug abgeschleppt werden musste.
Alles in 50 m Luftlinie zur statisch gefährdeten Straße „Am Stadtmuseum“, die nur mit 20 km/h durchfahren werden darf. Da der Grund „Einsturzgefahr“ den Autofahrern nicht übermittelt wurde, sieht man in den Videoaufnahmen, dass sich keiner daran hält..
Im Zusammenhang mit den Pressemeldungen in der NWZ wurden erste Befürchtungen geäußert, dass die in Oldenburg in den 60ern und 70ern hergestellten Bauwerke ihre Lebensdauer erreicht haben.
Ein Beispiel der Mail eines Bürgers:
„Es bröseln und bröckeln die in den Jahren 1960 / 75 in Oldenburg erstellten Stahl / Spann – Beton Gewerke…
In den letzten Tagen gab es einiges zu lesen über die Finanzierung der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Verkehrsinfrastruktur. Der Spiegel schrieb, Im Haushaltsausschuss des Bundestags hätte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der letzten Woche für die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft geworben, die Finanzierung, Bau und Betrieb der deutschen Autobahnen übernehmen soll und an der sich private Investoren beteiligen können. Hierzu bedarf es einer Änderung des Art 90 GG (1) „Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen“, der offenbar die SPD nach Pressemeldungen nicht zustimmen will.
Im Gegensatz dazu werden nach Art 87e GG (3) die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes (nur), soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Das jüngst veröffentlichte Urteil des BVerG 10 C 7.15 vom 14.6.2016 lässt die Mitfinanzierung durch andere Stellen außerhalb des Bundes zu. Nicht nur die Mitfinanzierung des Landes Niedersachsen für die beschädigte Friesenbrücke durch ein rückzahlbares Darlehen für die Bahn, sondern auch andere Möglichkeiten der Finanzierungsbeteiligung durch private Unternehmen z. B. der von der Meyer-Werft geäußerte Wunsch nach einem Neubau der Friesenbrücke, ließen sich realisieren.
Die Zuschüsse des Bundes an die notleidende Bahn, um deren Einnahmenverluste auszugleichen, können auch durch öffentlich-private Partnerschaften bei der Finanzierung bestimmter Projekte ergänzt werden. Im übrigen ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Beispiel einer Regelung, um die unterschiedlichen Interessenten an einem Projekt im Hinblick auf die Kostenbeteiligung zusammenzubringen. Im Endeffekt bedeutet das z. B. für eine Stadt, die von den Plänen des Bundes und der ihm zugehörigen Bahn bedroht wird, nach Gesprächsmöglichkeiten mit den „Partnern“ zu suchen, welche insbesondere die Finanzierung der – auch die Stadtentwicklung fördernden – Maßnahmen betreffen. Sebstverständlich müssen die Gesprächspartner für eine Kosten-Nutzen-Transparenz aller anfallenden geplanten Maßnahmen und der möglichen Alternativen einstehen. Wenn Zahlen und Berechnungen der „Partner“ geheimgehalten werden, funktioniert das leider nicht…
Nach den Erfolgsmeldungen der NWZ „A20 nimmt letzte Hürde„ sei daran erinnert, dass das Nehmen der Hürden erst jetzt beginnt. Immerhin hat die Verkehrsexpertin Susanne Menge (Oldenburg) Widerstand angekündigt, siehe auch auf der Seite der Grünen KV Ammerland. Dazu gibt es Gelegenheit, weil zur Planänderung der A20 zwischen Westerstede und Jaderberg nun die Unterlagen vom 7.11.- 6.12.2016 neu ausgelegt werden. Auf der Seite der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr findet man dazu nähere Informationen.
Zur Eröffnung des oldenburgischen Landtags vor 100 Jahren tagte am 10. November das niedersächsische Landeskabinett im ehemaligen Staatsministerium und danach der gesamte Landtag in einer Plenarsitzung im alten Oldenburger Landtagsgebäude.Die Bürgerinitiativen IBO aus Oldenburg und BI-BZ aus Bad Zwischenahn nutzten die Gelegenheit, um für ihre Anliegen mit Plakaten und Flyern zu werben.
Das Bild zeigt den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, im Gespräch mit Mitgliedern der IBO und BI-BZ.
In der NWZ vom 5.11.2016 befindet sich die öffentliche Bekanntmachung, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Rastanlage Ohmstede-West mitsamt Unterlagen in der Zeit vom 14.11.2016 bis zum 28.11.2016 einschließlich bei der Stadt Oldenburg, Amt für Verkehr und Straßenbau, Technisches Rathaus, Gebäude A, Zimmer 002, 26105 Oldenburg während der Dienststunden von Mo. – Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Mo. – Do. von 13.30 – 15.30 Uhr zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Ab dem 14.11.2016 kann auch über das Internet Einsicht genommen werden.
Trotz der Finanzspritze von 2,4 Mrd. € scheint die Bahn kein Geld für Reparaturen zu haben. Für die Friesenbrücke bekommt sie zinslos einen Vorschuss von:30 Millionen Euro vom Land Niedersachsen. Kaum hörte man dies, meldete sich auch die Meyer-Werft mit einem Vorschlag für einen grundlegenden Neubau der Brücke, Da wird es wohl an der Finanzierung nicht mangeln. Siehe Bericht des NDR 3.11.2016.