In der Presse ist in diesen Tagen einiges über die Gleishalle zu lesen. Die Satzungsziele der IBO erfassen auch den Denkmalsschutz. Einen weiteren Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Bestandsstrecke mitten durch Oldenburg und den Hauptbahnhof sehen unsere Freunde von LiVe Lärmschutz im Verkehr.in ihrer,Presseerklärung, über die bereits am nächsten Tag in Auszügen der NWZ berichtet wurde. Die Bedenken werden auch von der IBO geteilt. Das Vertrauen zur Bahn und ihren Zusagen hat gelitten. Dennoch können Probleme nur gelöst werden, wenn man mit einander spricht.
Friesenbrücke – Geduld der Anlieger und Pendler am Ende
Wieder vertagt – die Zukunft der Friesenbrücke. Der NDR berichtet und erlaubt Kommentare dazu. Diese sind ein Spiegelbild unterschiedlicher Meinungen. Hier nur eine Auswahl:.
„Es war vorauszusehen ! Keine Entscheidung, na ? nicht genug Gelder geflossen ??? Bei unseren Niederländischen Nachbarn wären sie schon am bauen gewesen, anstatt nur zu diskutieren.“
„Zuerst sollte man die Statik der alten Brücke Prüfen, ob sie noch den heutigen Standard entspricht, sonst setzt man gleich 30 Mille im Sand. 30 Mille für etwas, was sich nicht rechnet, ist Wahnsinn!“ „Friesenbrücke – Geduld der Anlieger und Pendler am Ende“ weiterlesen
Neues Jahr – Probleme wie gehabt?
Wer die Pressemeldungen des neuen Jahres nach Bahnthemen absucht, muss leider feststellen, dass es ein déjà-vu-Erlebnis gibt. Ähnliches ist auch im alten Jahr passiert und scheint sich fortzusetzen.
Die Sicherheit an den Bahnstrecken:
Cloppenburg
Schlimm wegen der Folgen, was in Cloppenburg passiert ist an einem mit Signalanlage ausgestattetem unbeschranktem Bahnübergang, der jetzt eine Schranke bekommen soll. Anstatt wenigstens nun miteinander zu reden, um Gefahrstellen zu beseitigen, wartet man unter Bezug auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz: „Dazu müsste die Bahn auf uns zukommen“. Es scheint so, als wird man bei Unglücken sowieso erst wach, wenn etwas passiert ist. Dann fragt man nach den Ursachen und wie man verhindern kann, dass so etwas – zumindest an dieser Stelle – noch einmal passiert. Wäre es nicht besser, dass man einmal fragt, was passieren könnte und die Sicherheitsmaßnahmen danach ausrichtet?
Oldenburg Bürgerbuschweg
Wir haben erlebt, dass Züge bei nicht geschlossenen Schranken durch Oldenburg fahren können. Schlimm..
Oldenburg Alexanderstraße
Aber auch umgekehrt drohen Gefahren: Da bleiben Schranken geschlossen,.weil ein Zug nach der Übergangsdurchfahrt auf der nachfolghenden Strecke liegen geblieben ist. Die Bürger helfen sich selbst und überqueren lebensgefährlich den Bahnübergang, weil sie wie bei einer 5-minütigen Rot-Phase einer Ampel eine Störung vermuten, die von der NWZ als „lapidare Störung“ heruntergespielt wurde. Da fragt man sich wirklich, ob der nicht nur für den realen, sondern auch für den digiitalen Verkehr zuständige Superminister nicht mal etwas tun kann, Mit digitaler Technik könnte man selbstverständlich unplausible Konstellationen (Zug löst vor der Schranke Kontakt zum Schließen der Schranke aus, Schranke 5 Minuten geschlossen, kein Kontakt zur Öffnung ausgelöst, wo ist der Zug geblieben? Alarm Auslösung? Sicherheitshalber Sperrung der Gegenstrecke? usw.)
Es ist nicht einzusehen, dass die Beseitigung solcher gefahrengeneigter Übergänge von der Kommune mit einem Drittel der Kosten bezahlt werden muss, wenn eindeutig die Gefahr von den nicht funktionierenden bzw. nicht ihren Zweck erfüllenden Anlagen der DB Netze AG ausgeht.
Dinslaken
Wir müssen uns nicht nur mit den wörtlichen Entgleisungen der Pro-Bahn-Vertreter nach dem Motto „Das kann bei uns nicht passieren“ auseinandersetzen, sondern auch mit tatsächlichen Entgleisungen. Es ist nichts passiert in Dinslaken. Keine Opfer sind zu beklagen. Aber es war ein Güterzug mit Flüssiggas, Kühlmitteln und Harzlösungen, der mitten durch eine Stadt fährt. Nun ist das Problem ja offensichtlich bei der Bahn bekannt. Sonst hätte man nicht so vollmundig erklärt „Es ist unser Bestreben, möglichst nicht durch Ortschaften zu fahren“, womit man natürlich die Güterzüge gemeint hat. Nun wissen wir bei dieser Entgleisung, dass sie von böswilligen Menschen verursacht wurde. Dennoch muss alles versucht werden, um die möglichen Gefahren, die von einem Gefahrgut-Güterzug ausgehen, zu minimieren. Und da fällt einem der Spruch „Es ist unser Bestreben, möglichst nicht durch Ortschaften zu fahren“ sofort wieder ein, was ja auch bedeutet, dass zur Minimierung der Gefahren, Emissionen und der Folgen eines Unglücks zumindest durch ein nicht sehr besiedeltes Gebiet gefahren wird.
Qualität im Bahnausschuss?
Wer keine Gelegenheit hatte, den Tagesordnungspunkt 16.3 der Ratssitzung in Oldenburg am 19. Dezember 2016 mitzuerleben, kann hier
mithören. Auf die Begründungs des Antrags durch Hans-Henning Adler (Die Linke) und die zustimmende Erklärung durch Sebastian Beer (Bündnis90/Die Grünen) gab es einige Redebeiträge, Wer bereits jetzt durch die Bahn lärm- und hörgeschädigt ist oder als Journalist im Steno-Unterricht Schwierigkeiten beim Mitschreiben hatte oder mit dem Protokoll für die Ratssitzung betraut ist, darf hier gerne nachlesen.
Eine Replik auf den NWZ-Kommentar „Wichtig und unwichtig“ ist hier unter dem Titel „Richtig und unrichtig“ zu lesen. Lesen Sie auch die NWZ vom 31.12.2016 Seite 32/33. Das größte Ärgernis im Jahresrückblick der Redakteure ist für Christoph Kiefer: „Selbstdarstellerische und selbstrechtfertigende Auftritte in den politischen Gremien. Wie viele Zeit geht verloren durch Beiträge, die nicht zur Lösung von Aufgaben beitragen!“ Wer ist gemeint?
Der Rat hat beschlossen
Unter dem Tagesordnungspunkt 16.3 der Ratssitzung vom 19.12.2016 wurde entschieden, dass der Antrag der Linken/Piraten auf Erweiterung der Anzahl der beratenden Mitglieder von 2 auf 4 abgelehnt wurde. Es stimmten (siehe Bild der OEins-TV-Übertragung) lediglich 3 Fraktionen (Linke,Grüne, Alternative) dafür. Bei den verbleibenden Fraktionen gab es 5 Enthaltungen.. Entscheidend waren die für den Antrag fehlenden Stimmen der CDU-Ratsmitglieder, die zwar für die Weiterexistenz des Bahnausschusses waren, jedoch nicht dafür waren, die Zahl der Mitglieder von ursprünglich 4 zu belassen. Dafür muss es einen Grund geben. Auf die Fragen der Einwohner gab es keine Wortmeldung der Fraktionen. Ist das Demokratie, auf die Fragen nach dem „Warum“ keine Antwort zu geben? Die den Einwohnern zustehende Zusatzfrage wurde nicht zugelassen, obwohl in der Geschäftsordnung des Rates es unter § 23 (3) heißt:“…. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann insgesamt bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer/ seiner Fragen beziehen müssen.“
Erinnerung an den einstimmigen Beschluss
Der 31.3.2014 war in Sachen Einwendungen gegen die Bahnpläne (PFA1) ein Tag der Einheit. In der Ratssitzung der Stadt beschloss man u. a. den Text der Einwendung der Stadt Oldenburg (Oldb). Es gab auch viel Lob für den Bahnausschuss. Bernd Bischoff (SPD): Der Bahnausschuss werde nicht eingestellt; seine Arbeit sei weiterhin wichtig Hans.Richard Schwartz (FDP) bedankte sich ausdrücklich bei den Bürgerinitiativen für ihre Arbeit und beklagte lediglich, dass es nicht politisch gelungen sei, eine Lösung des Problems herbeizuführen. Auch Hans-Henning Adler (Die Linke) bedankte sich bei den Bürgerinitiativen. Der spätere OB Jürgen Krogmann (SPD) plädierte dafür, gemeinsam den Beschluss zu fassen und einheitlich aufzutreten. Auch Olaf Klaukien (CDU) fand anerkennenswerte Worte: Ohne die „Aspekte … – gerade aus Richtung der Bahninitiativen – wären wir nicht so weit gekommen.“
Bei der Abstimmung per Handzeichen war das Zählen für den Vorsitzenden, Bernhard Ellberg, nicht ganz einfach, Es fehlten offiziell entschuldigt 4 Ratsmitglieder. Bei der Handzeichenabstimmung waren aber 5 Ratsmitglieder nicht dabei.Die Erklärung: Mit Beginn der letzten Rede von Sebastian Beer (Bündnis 90 / Die Grünen) vor der Abstimmung verließ ein CDU-Ratsmitglied den Saal und kehrte nach etwa 7 Minuten in den Saal zurück, wie die Bildfolge nachweist.
Bahnausschuss: 4 beratende Mitglieder?
Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 19.12.2016 ist unter Punkt 16.3 ein Antrag der Linken/Piraten am 5.12.2016 eingebracht worden, der die Erweiterung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten vorsieht. Der Antragstext ist auf der Homepage der Fraktion der Linken nachzulesen. „Der Beschluss des Rates vom 01.11.2016 über die Bildung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten wird in der Weise geändert, dass statt zwei vier nicht stimmberechtigte Mitglieder nach § 71 Abs. 7 KommVerfG als Mitglieder des Ausschusses hinzugezogen werden.“
Nur 2 beratende Mitglieder im kommenden Bahnausschuss?
Am 1.11.2016 votierte der Rat der Stadt für einen kurz zuvor gestellten Antrag, wiederum einen Bahnausschuss einzurichten. Diese sicherlich richtige Entscheidung wurde getrübt durch einen weiteren Antrag, diesen Ausschuss nur mit 2 beratenden Mitgliedern (statt bisher 4) zu versehen.
Hierzu war bereits eine Tischvorlage vorbereitet.
In dem Abstimmungsmarathon am 1.11.2016 stimmten bis auf 2 FDP-Enthaltungen alle Ratsmitglieder dafür. Eine Erörterung über diesen Punkt der Tagesordnung fand nicht statt. Der am 23.11.2016 tagende Bahnausschuss hat zur Aufgabe, in der ersten Sitzung zu beraten, welche Organisationen oder Institutionen beratende Mitglieder in die einzelnen Fachausschüsse entsenden sollen. Dazu gibt Frau Gabriele Nießen den Hinweis, dass In der letzten Legislaturperiode vier beratende Mitglieder im Ausschuss für Bahnangelegenheiten aus den Institutionen IBO, LiVe, ASTOB und BVO vertreten waren. Wer den früheren Sitzungen des Bahnausschusses beiwohnte, wird sich erinnern, dass insbesondere der fachliche Input der Vertreter der Bürgerinitiativen IBO und LiVe die Debatten bestimmt hat. Bei nur 2 beratenden Mitgliedern kann die Ausgewogenheit des Meinungsaustausches gefährdet sein.
Richtig ist, dass nur durch den Antrag der CDU, Grünen und Linken die Einrichtung des Bahnausschusses ermöglicht wurde. Die am 21.11.2016 im Rat der Stadt Oldenburg gestellte Einwohnerfrage ist aufgrund des begrüßenswerten und selbstverständlich von den Bürgerinitiativen gewünschten Antrags auf den Beibehalt des Bahnausschusses lediglich auf die Information gerichtet gewesen, warum statt der bisherigen Anzahl von 4 Beiräten nun nur noch 2 Beiräte für den Bahnausschuss von CDU, Grünen und Linken beantragt wurden.
Auf diese Einwohnerfragen gab es keine Stellungnahme der Verwaltung. OB Jürgen Krogmann nahm erst zu dem Zeitpunkt Stellung, als aufgrund der Geschäftsordnung keine Zusatzfrage mehr gestellt werden durfte. Während man bei der Ursprungsfrage, warum in der Ratsvorlage der Verwaltung der erst in 2013 eingerichtete Bahnausschuss nicht mehr vorgesehen war, von einem der üblichen Copy-And-Paste-Versehen ausgehen konnte, erläuterte Jürgen Krogmann nun, die Verwaltung habe auf dem Standpunkt gestanden, dass alles eher auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufe und man sich „politisch insoweit über das Verfahren ausgetauscht“ habe.
Mit der Aussage des Oberbürgermeisters „Nur unser Vorschlag war es nicht, nur zwei zu nehmen“ sind wir wieder in der Diskussion. Auch der OB versieht die Zahl 2 mit einem „nur“. Die Frage nach dem Grund, die ursprüngliche Anzahl zu halbieren, wurde bisher weder im Rat noch im am 23.11.2016 tagenden Bahnausschuss auf eine weitere Einwohnerfrage hin beantwortet.
Einige der sieben stimmberechtigten Ratsmitglieder dürften nicht vergessen haben, dass zur konstituierenden Sitzung des am 1.8.2013 erstmals tagenden Bahnausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung vorlag, die allerdings auf der konstituierenden Sitzung am 23.11.2016 nicht vorbereitet und vorgelegt wurde, obwohl diese wegen der neuen Zusammensetzung des Rates gut gepasst hätte:
„Der Rat hat in seiner Sitzung … die Bildung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten mit sieben stimmberechtigten Ausschussmitgliedern beschlossen. Der Rat kann nach § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließen, dass neben den Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, (beratende) Mitglieder werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsmitglieder sein. Von der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein sollen, kann aus gewichtigen sachlichen Gründen abgewichen werden, z. B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen. Die Anzahl der rechnerisch möglichen beratenden Mitglieder muss auch nicht ausgeschöpft werden. Für die Berechnung des Drittels zählen nach dem Wortlaut des Gesetzes Ratsmitglieder mit nur beratender Stimme (Grundmandatsinhaber) mit.“
Die neue Situation im Rat ergibt zusätzlich zu den 7 Ratsmitgliedern mit Stimmrecht 3 Ratsmitglieder mit Grundmandat, also 10 Ratsmitglieder. Wenn das zwei Drittel sind, können nunmehr bis zu 5 beratende Mitglieder bestellt werden.
Obige Grafik zeigt die Ungleichbehandlung des Bahnausschusses gegenüber den anderen Ausschüssen mit beratenden Mitgliedern.
Bedenkt man, dass die Stadtverwaltung in 2013 den Hinweis gab, dass diese Anzahl sogar überschritten werden könne „z. B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen“, ist es geboten, zumindest die Drittel-Grenze (=5) der gesetzlichen Sollvorschrift zu nutzen. Nur so kann die Vielfalt der Meinungen der Bürger über das künftige Vorgehen zur Gestaltung der die Stadt Oldenburg berührenden Verhältnisse in den Rat der Stadt eingebracht werden.
Und warum sollten die Mitglieder des Rates auf eine mögliche Anzahl von Fachleuten und/oder Experten verzichten? In dem Bahnausschuss ist doch Fachwissen aus besonders vielen Gebieten gefragt und die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Ausschuss mit Hilfe dieser Fachleute etwas bewegen kann.
Die Tradition des Bahnausschusses
Die NWZ berichtete ausführlich von der Sitzung des Niedersächsischen Parlaments im Alten Landtag zum 100-jährigen Jubiläum. Vielleicht passte es nicht zum Jubel, auch über die stattgefundene Demo der Bürgerinitiativen gegen die Pläne der Bahn zu berichten. Wer die NWZ 14.11.2016 S.33 „Neue Eindrücke vom Alten Landtag“ gelesen hat, konnte vernehmen, dass es bereits vor 100 Jahren einen Eisenbahnausschuss gegeben hat. Frau Ute Puls schickte das folgende Bild mit ihrem Kommentar dazu.
Am 23. November 2016 hatte ich Gelegenheit an einer Führung durch den „Alten Landtag“ in Oldenburg teilzunehmen. Bei dem Rundgang stieß ich auf die Bleistiftzeichung des Oldenburger Malers Bernhard Winter (1871-1964). Dieser hatte seinerzeit mehrere Ausschüsse festgehalten – darunter den Eisenbahnausschuss, der vor 100 Jahren die Oldenburger Belange gegenüber der Bahn vertrat.
Besonders gefreut hat mich die Tatsache, dass der Landtag seinerzeit Bahnthemen für Oldenburg als so wichtig ansah und eigens einen Eisenbahnausschuss eingerichtet hatte. Ein Zufall wollte es, dass ich diese historische Fundsache just am Tag der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten entdeckte.
Zur Gründung des Bahnausschusses
Dies Dokument des Bahnausschusses zeigt, wie die damalige Sitzung eingeleitet wurde.