Finanzierung des (Auto-)Bahnverkehrs

In den letzten Tagen gab es einiges zu lesen über die Finanzierung der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Verkehrsinfrastruktur. Der Spiegel schrieb, Im Haushaltsausschuss des Bundestags hätte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der letzten Woche für die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft geworben, die Finanzierung, Bau und Betrieb der deutschen Autobahnen übernehmen soll und an der sich private Investoren beteiligen können. Hierzu bedarf es einer Änderung des Art 90 GG (1) „Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen“, der offenbar die SPD nach Pressemeldungen  nicht zustimmen will.

Im Gegensatz dazu werden nach Art 87e GG (3) die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes (nur), soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Das jüngst veröffentlichte Urteil des BVerG 10 C 7.15 vom 14.6.2016 lässt die Mitfinanzierung durch andere Stellen außerhalb des Bundes zu. Nicht nur die Mitfinanzierung des Landes Niedersachsen für die beschädigte Friesenbrücke durch ein rückzahlbares Darlehen für die Bahn, sondern auch andere Möglichkeiten der Finanzierungsbeteiligung durch private Unternehmen z. B. der von der Meyer-Werft geäußerte Wunsch nach einem Neubau der Friesenbrücke, ließen sich realisieren.

Die Zuschüsse des Bundes an die notleidende Bahn, um deren Einnahmenverluste auszugleichen, können auch durch öffentlich-private Partnerschaften bei der Finanzierung bestimmter Projekte ergänzt werden. Im übrigen ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Beispiel einer Regelung, um die unterschiedlichen Interessenten an einem Projekt im Hinblick auf die Kostenbeteiligung zusammenzubringen. Im Endeffekt bedeutet das z. B. für eine Stadt, die von den Plänen des Bundes und der ihm zugehörigen Bahn bedroht wird, nach Gesprächsmöglichkeiten mit den „Partnern“ zu suchen, welche insbesondere die Finanzierung der – auch die Stadtentwicklung fördernden – Maßnahmen betreffen. Sebstverständlich müssen die Gesprächspartner für eine Kosten-Nutzen-Transparenz aller anfallenden geplanten Maßnahmen und der möglichen Alternativen einstehen. Wenn Zahlen und Berechnungen der „Partner“ geheimgehalten werden, funktioniert das leider nicht…

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