Interview mit Minister Althusmann

In der Papierversion der NWZ vom 31.8.2018 wird unter der Überschrift  „Althusmann setzt sich ambitionierte Ziele“ lediglich ein Ausschnitt eines Interviews wiedergegeben. Auch der erfolgsvermeldende Artikel auf Seite 1 mit der Überschrift „Nach Bremen im Halbstundentakt“ verschweigt, was der Minister zur Oldenburger Bahnproblematik gesagt hat. Dies kann man (zumindest bis jetzt noch) unter www.NWZonline.de/videos hören und sehen. Hier der direkte Link zum Artikel.

Für alle Leser der Papierversion der NWZ hier der Wortlaut der Antworten des Ministers:

„Derzeit erfolgt der Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt. Ich rechne mit Erlass dieses Beschlusses für Ende diesen Jahres. Natürlich wissen wir, dass insbesondere die Frage „Elektrifizierung, Lärmvorsorge und Bahnübergänge“ eine besondere Problematik darstellen. Die Hoffnung mancher Oldenburger – und ich bin selbst gebürtiger Oldenburger – nach einer Umfahrung Oldenburgs kann ich im Moment nicht erfüllen, denn wir gehen im Moment bei den Planungen davon aus, dass dies ca. bis zu einer Milliarde Euro zusätzlich kosten dürfte. Das ist schlicht im Bundesverkehrswegeplan nicht darstellbar (und) wird auch vom Bund nicht als notwendig gesehen. Insofern werden wir uns konzentrieren auf eine baldige schnellstmögliche Realisierung . Die Elektrifizierung, die Hafenhinterlandanbindung des Jade-Weser-Ports ist für den Erfolg dieses einzigen deutschen Tiefwasserhafens sicherlich sehr, sehr notwendig und angesichts der aufkommenden Güterverkehre der Zukunft habe ich natürlich Verständnis für die Frage des Lärmschutzes der Anwohner dieser Strecken, aber letztendlich geht es auch darum, dass wir mit Blick zur Stärkung, mit Blick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen hier den Jade-Weser-Port vernünftig anbinden müssen und der Logistikverkehr muss eben gewährleistet werden auf der Straße, auf der Schiene und auf den Wasserwegen und dabei spielt neben der Elektrifizierung natürlich auch die A20 eine besondere Rolle als sogenante Küstenautobahn und auch da kommen wir jetzt Schritt für Schritt voran.

Für den ersten Abschnitt liegt eine Klage vor. Insofern wird es natürlich zu Verzögerungen kommen, weil wir klagende Verbände natürlich auch ernst nehmen und Bürger. Andererseits ist diese Autobahn für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes enorm wichtig. Wir brauchen diese, um auch da wieder unsere maritime Wirtschaft in Niedersachsen zu stärken.“

Hat PFA 1 begonnen?

Nun ist die Katze aus dem Sack. Die DB Netz AG scheint Informationen bekommen zu haben, die sie nunmehr ermutigt, ihre Arbeiten an der Strecke Oldenburg-Rastede nicht mehr als Instandhaltungsarbeiten zu verklausulieren, sondern nun offiziell Arbeiten anzukündigen unter der Überschrift „Planfeststellungsabschnitt 1“.

Spätestens nach dem Besuch eines parlamentarischen Staatssekretärs und eines Generalbevollmächtigten der DB AG in Oldenburg setzt sich der gewonnene Eindruck fort, dass bestimmte Stellen im Bund, bei niedersächsischen Ministerien und der Bahn besondere Informationsbeziehungen zum Eisenbahnbundesamt haben.

Anders lässt sich nicht erklären, dass nun von der DB Netz AG Anwohner angeschrieben wurden, um nun die Erfassung von Grundstücken und Gehölzen mittels von ihr benannten und beauftragten Sachverständigen durchzuführen. Es sollen Wertgutachten auf Kosten der DB Netz AG erstellt werden für die Flächen, Zäune und baulichen Anlagen, die von der DB Netz AG bei Verwirklichung des Ausbaus der Bestandsstrecke genutzt werden müssen. Hier geht es zum Text des Anschreibens der DB Netz AG.

Das bedeutet, dass die DB Netz AG ohne die vorher erforderliche Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt, also dem Planfeststellungsbeschluss, Grundstücke betreten will.
Auch die DB Netz AG weiß, dass ohne eine einzelvertragliche Regelung kein Grundstück betreten werden darf. Sie setzt auf die Zusammenarbeit mit den Betroffenen.

Jede betroffene Person oder Stelle sollte aber wissen: Solange die DB Netz AG keinen Nachweis für die rechtliche Grundlage ihrer beabsichtigten Arbeiten erbringen kann, müssen die von der DB Netz AG beauftragten Personen nicht auf das Grundstück gelassen werden.

 

A20 ab Westerstede? Grün ist dagegen

Wie auf Seite 1 der NWZ am 13.7.2018 zu lesen war, gibt es deutliche Kritik der Grünen an der A20, dessen erster Abschnitt planfestgestellt ist. Minister Althusmann hat „keine Zweifel an der Wirtschaftlichkeit“. Die A 20 sei von überragender Bedeutung für eine Ost-West-Verbindung. Hierzu auch der NWZ-Kommentar

Ob in Punkto Wirtschaftlichkeit eine einseitige Sichtweise der Befürworter vorliegt, mag dem Leser überlassen bleiben. Fest steht, dass ein Ausgangspunkt in Aussagen und Berechnungen des PSt Ferlemann vom Jahr 2010 liegt. Danach sei das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Gesamttrasse bei 4,5. Ein Rekordwert! Nun kommt der Grünen-Verkehrsexperte Detlev Schulz-Hendel zu dem Ergebnis, dass bei der Nutzen-Kosten-Analyse die Küstenautobahn „in der Bedeutungslosigkeit“  versinke. Die Trasse verlaufe zum Teil durch „17 Meter tiefe Moorschichten“.

Wenn ein Bedarf erkannt wird, dass Güter von Südwest nach Nordost transportiert werden müssen vorwiegend zur Verbesserung der Hinterlandanbindung der tangierten Häfen, ist die erste Frage doch, mit welchen Verkehrsmitteln das geschehen soll. Da sollte natürlich auch die Förderung eines umweltschonenden Güterschienenverkehrs eine Rolle spielen.

Von Westerstede nach Stade

Wer zukünftig auf der nun im ersten Abschnitt planfestgestellten A20 von Westerstede am Autobahnkreuz Drochtersen abbiegend auf der A26 nach Stade fährt, wird am Ende der Fahrt irritiert feststellen, dass neben der Autobahn ein Industriegleis für Güterzüge geführt wird. Nun: Es gab schon im Jahr 2011 einen Fürsprecher laut Abendblatt mit Namen Olaf Lies.  „Wenn die Pläne für die A 26-Trasse festgezurrt sind aber noch keine Pläne für eine neue Bahntrasse vorliegen, dann ist die Chance für den zeitnahen und kostengünstigen Bau eines neuen Bahngleises vertan“, sagte damals der niedersächsische SPD-Vorsitzende Olaf Lies. „Es würde richtig teuer und kompliziert, wenn nicht gar unmöglich werden, nachträglich noch etwas zu ändern.“ sagte er im Abendblatt. Recht hatte er. Das Industriegleis wird nun geplant…

Auch die Heimat Sande des nunmehr als Umweltminister berufenen Olaf Lies wird eine Umfahrung der Bahn um den Ort bekommen. Es bleibt lediglich zu fragen, ob der Einsatz des Umweltministers zugunsten eines Industriegleises im Falle des Ausbaus des Jade-Weser-Ports um Oldenburg herum auch Früchte trägt. Der Auftrag zur Planung des Ausbaus des Jade-Weser-Ports kann aus dem Koalitionsvertrag abgeleitet werden. Wie in Falle des Industriegleises in Stade ist der damalige Einsatz von Olaf Lies für eine Trassenbündelung zu loben. Da kann man auch auf die Idee kommen, den zukünftig prognostizierten LKW-Güterverkehr auf der Küstenautobahn A20 mit einer Küsteneisenbahn zu kombinieren, insbesondere wenn man meint, der Schienenverkehr sei gegenüber dem LKW-Verkehr auf der Straße vorzugswürdig. Siehe nun auch das IBO eV LiVe PresseEcho 24.4.2018..

Nur auf Druck: Stellungnahme herausgegeben

Inzwischen hat das EBA die Stellungnahme der Straßenbaubehörde in Niedersachsen unter dem Druck der Klageandrohung durch einen Rechtsanwalt herausgegeben. Die Stellungnahme wurde an die Stadt Oldenburg weitergeleitet und im Bahnausschuss am 28.2.2018 angesprochen. Hierüber berichtet auch die die NWZ in ihrer Freitagsausgabe.  Uns wird das in den nächsten Wochen formell und inhaltlich beschäftigen.

Unbekannte landesbehördliche Stellungnahme

Zur Landesbehördlichen Stellungnahme im Rahmen des PFA 1 gegenüber dem Eisenbahnbundesamt (EBA)

Er war einer der wichtigen Tagesordnungspunkte, der am Mittwoch, den 24.1.2018, im Ausschuss für Bahnangelegenheiten erörtert wurde. Mit Fristsetzung versucht man nun beim Eisenbahnbundesamt zu erreichen, die Stellungnahme zu bekommen.

Man wundert sich schon, dass man in Eisenbahnangelegenheiten sich zuerst mit der Straßenbaubehörde in Niedersachsen auseinandersetzen muss.

Entgegen den Zusagen dieser Landesbehörde bekamen weder die Bürger, Bürgerinitiativen noch die Rechtsanwälte als Vertreter für ihre Mandanten die landesbehördliche Stellungnahme zum Ablauf des Anhörungsverfahrens PFA 1, bei dem ja eine zweite Auslegung von Unterlagen der DB Netze AG notwendig war wegen (auch in der Anhörung kritisierten) Mängeln. Stattdessen betont die Landesbehörde am 6.12.2017 auf ihrer Homepage::

„Die Planfeststellungsunterlagen haben in der Zeit vom 2. März 2017 bis einschließlich 3. April 2017 bei der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Rastede und der Stadt Oldenburg ausgelegen und waren in diesem Zeitraum auch unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview online einsehbar……..

Nach Auswertung der in der zweiten Auslegung eingegangenen Einwendungen ist die Anhörungsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass darin im Wesentlichen keine neuen Argumente vorgetragen wurden, die in einem Erörterungstermin weitere Ermittlungsanstöße hätten erwarten lassen. Von einer erneuten Erörterung hat die Anhörungsbehörde daher entsprechend § 18 a Nr. 2 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG abgesehen.

Die Anhörungsbehörde hat dem Eisenbahn-Bundesamt gegenüber am 23. November 2017 eine landesbehördliche Stellungnahme abgegeben und diese entsprechend § 73 Abs. 9 VwVfG dem Eisenbahn-Bundesamt zugeleitet. Das Anhörungsverfahren ist seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr damit abgeschlossen.
Für den Verfahrensfortgang wenden Sie sich deshalb bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.“

Nun: Wer sich den zitierten § 73 Abs. 9 VwVfG anschaut, wundert sich schon über die Frist von einem Monat, in der die Anhörungsbehörde zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme abgeben und diese der Planfeststellungsbehörde nach Abschluss der Erörterung mit dem Plan, den Stellungnahmen der Behörden und der Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 sowie den nicht erledigten Einwendungen zuleiten muss. Wenn also klar war, dass nach der zweiten Auslegung keine neue Erörterung stattfindet, besteht Erklärungsbedarf, warum überhaupt die landesbehördliche Stellungnahme so lange auf sich warten ließ. Oder hatte der Ministerwechsel (Vereidigung am 22.11.2017) einen Einfluss auf die Abgabe der Stellungnahme am 23.11.2017?

 

Flora und Fauna an Bahnstrecken

In diesen Tagen werden vermehrt Baumfällungen entlang der Bahnstrecken beobachtet. Im Beispiel oben sehen wir, wie innerhalb einer Stunde zwei Bäume verschwunden sind,

Es begann schon in den letzten Monaten.. Die IBO erhielt Beschwerden über Vegetationsarbeiten an der Bahn. Man sah die Maßnahmen eher als Vorbereitung auf die im PFA 1 geplante Vernagelung des Bahndammes an. Die Bahn behauptete, dass die Beseitigung der Bäume und Büsche in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Behörden besprochen worden sei. Dies wurde von der Stadt verneint. Zu dieser Thematik wurde im Bahnausschuss vom beratenden IBO-Mitglied ein Antrag gestellt unter der Überschrift „Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG entlang der DB-Strecke zwischen Pferdemarkt und Stadtgrenze in Ofenerdiek“. Die Festlegung auf das Gebiet entlang der Bahn erfolgte, um das Thema im Bahnausschuss diskutieren zu können. Der Antrag selbst war jedoch allgemein gehalten:

Die Stadtbauverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bestimmte Baumgruppen, Hecken und Knicks sowie Gebüschgruppen, Strauch- und Staudenbestände, Feldraine, Steinwälle, Bachläufe, Tümpel und Teiche gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als “ geschützte Landschaftsbestandteile” ausgewiesen werden können.

Der Antrag wurde nunmehr in den Umweltausschuss geleitet, allerdings mit der gleichen Überschrift des Antrags im Bahnausschuss. So verwunderte es nicht, dass die Argumentation um die Natur entlang der DB-Strecke und die Auswirkung auf die DB-Pläne kreiste. Die Frage, ob nicht generell geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden können, stellte sich nicht bzw, wurde auch von keinem Mitglied des Umweltausschusses aufgegriffen.

Stadtbahn in der Region

Das erfreut nicht nur Bahnfans. Auch die manchmal als Bahngegner bezeichneten Initiativen sind nicht gegen die Eisenbahn und ihre Möglichkeiten, umweltschonend Personen und Güter zu transportieren. Der Interessenkonflikt wird lediglich mit der über die dem Bund gehörende Deutschen Bahn  AG und deren Tochtergesellschaft DB Netze AG ausgetragen. Wer sich für die Verringerung der von dem durch die DB Netz AG zu verantwortenden Schädigungen von Mensch und Umwelt und für ein Emissionscontrolling einsetzt, müsste in Jamaika gute Karten haben. Im übrigen ist gerade jetzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergangen, welches Hoffnung macht, künftig mehr über das Gebaren der DB und ihre Absichten zu erfahren.

Die von der IBO veranstaltete Pressekonferenz zu den Möglichkeiten einer Stadtbahn, Verkehrs- und Umweltprobleme in gleicher Weise lösen zu können, hat in der Öffentlichkeit, in der Presse und in der Politik ein positives Interesse hervorgerufen. Dass man damit nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten muss, zeigen die neuesten Recherchen. Die sich selbst als Übermorgenstadt sehende Stadt Oldenburg sollte dieses Ziel nicht verfehlen. Was übermorgen sein soll, muss morgen angegangen werden. Und: Weil es heute machbar ist!

Wenn man auf der Suche ist nach einem Triebfahrzeug ist, welches ohne große Investitionen an 20 m langen Bahnsteigen halten kann, findet man zum Beispiel das von der DB als BR 641 eingesetzte Fahrzeugsiehe unter https://de.wikipedia.org/wiki/Alstom_Coradia_A_TER. Das Fahrzeug ist 29 m lang und hat eine Kapazität von 80 Sitzplätzen zzgl. Stehplätze. Die lichte Weite zwischen den beiden Türen beträgt 15 m, also für unsere 20 m langen Bahnsteige geeignet, weil der Triebfahrzeugführer (Tf) somit sich um 2,50 m verbremsen kann. Von Fa. Alstom wurden von 2001 bis 2002 40 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren für die DB gebaut und ausgeliefert. Bedingt durch Streckenstilllegungen und verlorene Ausschreibungen sind diverse Fahrzeuge der BR 641 abgestellt und könnten somit sofort für unsere Stadtbahn eingesetzt werden.

Wichtig für die Übermorgenstadt: Die Fa. Alstom hat einen Regionalzug mit Brennstoffzellen entwickelt und gebaut, dessen Prototyp derzeit von DB Systemtechnik getestet wird. Dieses Fahrzeug ist jedoch für unsere Stadtbahn zu lang. Dazu gibt es vom NDR einen 50 sec langen Videoclip.

Ein Tipp für alle Bahnfans, die nicht bis übermorgen warten wollen. Die Modelleisenbahn kann man kaufen. Preis derzeit zwischen 160 und 250 Euro z. B. unter http://www.dealsan.de/kaufen/br-641

Kein Sturm im Wasserglas

Wer in der NWZ am 5.10.2017 auf Seite 25 den Wetterbericht las „Zum Teil stürmisch“ und „Der auf Nordwest drehende Wind weht frisch bis stark mit Sturmböen“, konnte nicht ahnen, dass es besser gewesen wäre, eine Fahrt mit der Bahn zu vermeiden. Die Werbung aus den 60er-Jahren „Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“ musste im Laufe der Zeit revidiert werden. Zu den bekannten Problemen im Winter mit vereisten Oberleitungen, Weichen und umgestürzten Bäumen durch nassen Schnee gibt es im Sommer Probleme mit Klimaanlagen in den Zügen und z. B. in Oldenburg auch mit der Öffnung der Hunteklappbrücke ab einer Temperatur von 28° C. Im Herbst sind es die Bremsverzögerungen durch das Laub und die Herbststürme, von denen jetzt „Xavier“ für vorwiegend durch umgefallene Bäume entstandene Schäden an Oberleitungen, Oberleitungsmasten und Gleisen sorgte.. Die Meldungen darüber begannen tags darauf in der NWZ mit „Bahn im Norden lahmgelegt“ und endete am 13.10.2017 mit  „Bahnstrecke nach Leer wieder frei“.
Fehlende effektive Notfallpläne
Was schon moniert wurde bei der mehr als 7-wöchigen Sperrung der Rheintalstrecke bei Rastatt, ist auch hier der fehlende B-Plan (Was ist, wenn …).  Über die jetzige Sperrung von Bahnstrecken bis zu mehr als eine Woche empörte sich Niedersachsens Wirtschaftsminister Lies, der laut NWZ-Artikel vom 10.10.2017 S. 17 („Harte Minister-Kritik an Bahn“)  für die Zukunft „effektive Notfallpläne“ sowie „bessere Informationen für Fahrgäste und die Logistikwirtschaft“ über Behinderungen und absehbare Zugfahrten forderte.
Bäume als Übeltäter?
Gerade vor kurzem hatte die Bahn en Anliegern im Norden Oldenburgs angekündigt, dass an der Bahnstrecke Vegetationsarbeiten bis Mitte November durchgeführt werden zum Schutze vor herabfallenden Ästen oder umgestürzten Bäumen, gibt das Wetter eine eigene Antwort. Die Unrichtigkeit der Behauptung der Bahn, die Arbeiten behördlich abgesprochen zu haben, nährten die Befürchtung, die Bahn könne bereits Bäume fällen im Zusammenhang mit dem (noch nicht planfestgestellten)  Ausbau der Bahnstrecke. Dies kann in der NWZ vom 12.10.2017 S. 29 unter Deutsche Bahn fällt vorsichtshalber Bäume nachgelesen werden. Nun dürfte teilweise der Sturm dafür gesorgt haben, dass einige Bäume nicht mehr von den Arbeitern beschnitten oder gar gefällt werden müssen. Was man zur Sicherheit des Bahnverkehrs in der Zukunft tun müsse, um das Herabfallen von Bäumen auf die Gleise zu verhindern, wird unterschiedlich bewertet. In einem Artikel der ZEIT vom 11.10.2017 „Die Säge nach dem Sturm“ wird  der Pro-Bahn-Vorsitzende Neuß zitiert, der die baumfreie Sechs-Meter-Zone beidseits der Schienen für zu knapp bemessen.hält. Pro Bahn schlägt zur Diskussion einen runden Tisch vor,, an dem die Deutsche Bahn und ihre Tochterfirmen, Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Naturschutz teilnehmen sollen. Die Argumentation von Pro-Bahn erinnert an die Aktionen des ADAC in den 60er-Jahren, die Alleebäume zugunsten eines sichereren Straßenverkehrs zu beseitigen. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich hier ebenfalls der Naturschutz durchsetzt.
.