Unbekannte landesbehördliche Stellungnahme

Zur Landesbehördlichen Stellungnahme im Rahmen des PFA 1 gegenüber dem Eisenbahnbundesamt (EBA)

Er war einer der wichtigen Tagesordnungspunkte, der am Mittwoch, den 24.1.2018, im Ausschuss für Bahnangelegenheiten erörtert wurde. Mit Fristsetzung versucht man nun beim Eisenbahnbundesamt zu erreichen, die Stellungnahme zu bekommen.

Man wundert sich schon, dass man in Eisenbahnangelegenheiten sich zuerst mit der Straßenbaubehörde in Niedersachsen auseinandersetzen muss.

Entgegen den Zusagen dieser Landesbehörde bekamen weder die Bürger, Bürgerinitiativen noch die Rechtsanwälte als Vertreter für ihre Mandanten die landesbehördliche Stellungnahme zum Ablauf des Anhörungsverfahrens PFA 1, bei dem ja eine zweite Auslegung von Unterlagen der DB Netze AG notwendig war wegen (auch in der Anhörung kritisierten) Mängeln. Stattdessen betont die Landesbehörde am 6.12.2017 auf ihrer Homepage::

„Die Planfeststellungsunterlagen haben in der Zeit vom 2. März 2017 bis einschließlich 3. April 2017 bei der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Rastede und der Stadt Oldenburg ausgelegen und waren in diesem Zeitraum auch unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview online einsehbar……..

Nach Auswertung der in der zweiten Auslegung eingegangenen Einwendungen ist die Anhörungsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass darin im Wesentlichen keine neuen Argumente vorgetragen wurden, die in einem Erörterungstermin weitere Ermittlungsanstöße hätten erwarten lassen. Von einer erneuten Erörterung hat die Anhörungsbehörde daher entsprechend § 18 a Nr. 2 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG abgesehen.

Die Anhörungsbehörde hat dem Eisenbahn-Bundesamt gegenüber am 23. November 2017 eine landesbehördliche Stellungnahme abgegeben und diese entsprechend § 73 Abs. 9 VwVfG dem Eisenbahn-Bundesamt zugeleitet. Das Anhörungsverfahren ist seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr damit abgeschlossen.
Für den Verfahrensfortgang wenden Sie sich deshalb bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.“

Nun: Wer sich den zitierten § 73 Abs. 9 VwVfG anschaut, wundert sich schon über die Frist von einem Monat, in der die Anhörungsbehörde zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme abgeben und diese der Planfeststellungsbehörde nach Abschluss der Erörterung mit dem Plan, den Stellungnahmen der Behörden und der Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 5 sowie den nicht erledigten Einwendungen zuleiten muss. Wenn also klar war, dass nach der zweiten Auslegung keine neue Erörterung stattfindet, besteht Erklärungsbedarf, warum überhaupt die landesbehördliche Stellungnahme so lange auf sich warten ließ. Oder hatte der Ministerwechsel (Vereidigung am 22.11.2017) einen Einfluss auf die Abgabe der Stellungnahme am 23.11.2017?

 

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