Hat PFA 1 begonnen?

Nun ist die Katze aus dem Sack. Die DB Netz AG scheint Informationen bekommen zu haben, die sie nunmehr ermutigt, ihre Arbeiten an der Strecke Oldenburg-Rastede nicht mehr als Instandhaltungsarbeiten zu verklausulieren, sondern nun offiziell Arbeiten anzukündigen unter der Überschrift „Planfeststellungsabschnitt 1“.

Spätestens nach dem Besuch eines parlamentarischen Staatssekretärs und eines Generalbevollmächtigten der DB AG in Oldenburg setzt sich der gewonnene Eindruck fort, dass bestimmte Stellen im Bund, bei niedersächsischen Ministerien und der Bahn besondere Informationsbeziehungen zum Eisenbahnbundesamt haben.

Anders lässt sich nicht erklären, dass nun von der DB Netz AG Anwohner angeschrieben wurden, um nun die Erfassung von Grundstücken und Gehölzen mittels von ihr benannten und beauftragten Sachverständigen durchzuführen. Es sollen Wertgutachten auf Kosten der DB Netz AG erstellt werden für die Flächen, Zäune und baulichen Anlagen, die von der DB Netz AG bei Verwirklichung des Ausbaus der Bestandsstrecke genutzt werden müssen. Hier geht es zum Text des Anschreibens der DB Netz AG.

Das bedeutet, dass die DB Netz AG ohne die vorher erforderliche Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt, also dem Planfeststellungsbeschluss, Grundstücke betreten will.
Auch die DB Netz AG weiß, dass ohne eine einzelvertragliche Regelung kein Grundstück betreten werden darf. Sie setzt auf die Zusammenarbeit mit den Betroffenen.

Jede betroffene Person oder Stelle sollte aber wissen: Solange die DB Netz AG keinen Nachweis für die rechtliche Grundlage ihrer beabsichtigten Arbeiten erbringen kann, müssen die von der DB Netz AG beauftragten Personen nicht auf das Grundstück gelassen werden.

 

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