Sang- und klanglos

Nach § 28 der Geschäftsordnung (GO) des Rates der Stadt Oldenburg erfolgt die Einberufung und Ladung zu den Sitzungen der Ausschüsse vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden, sooft es die Geschäftslage erfordert. Wenn ein Ausschuss mangels Geschäftslage abgesagt wird, darf man annehmen, dass die Verwaltung in Angelegenheiten, die Beratungsgegenstand des Ausschusses sind, nicht beschäftigt war oder zumindest nichts ansteht, über das berichtet werden könnte.

Nun kommt es in Ausschüssen immer wieder vor, dass Tagesordnungspunkte vertagt werden. Die ist aus Protokollen ersichtlich. Die Vorschriften für die Protokolle gelten nach § 32 (1) GO auch für die Ausschüsse. Die Protokolle sind nach § 20 (3) GO vom Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister und der Protokollführerin zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Ausschusses unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen.

Eingebürgert hat sich offenbar, dass die Protokolle erst zur nächsten Sitzung verschickt werden. Liegen dazwischen die Sommerferien oder ausgefallene Sitzungen, ist der Begriff „unverzüglich“ wohl nicht mehr passend. Im übrigen wird das Erinnerungsvermögen sehr strapaziert, wenn man keine eigenen Aufzeichnungen gemacht hat. Man erinnert sich vielleicht, dass Tagesordnungspunkte vertagt oder Anträge in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen. Wenn das so ist, kann man nur schwerlich behaupten, die Geschäftslage erfordere das nicht.

Um was geht es? Die für den 27.9.2017 vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten wurde abgesagt. Obwohl im Verkehrsausschuss am 18.9.2017 ein Tagesordnungspunkt künftige Möglichkeiten des Schienenverkehrs (Haltepunkte, Elektrifizierung, Taktverdichtung) beinhaltete, scheint das keine Geschäftsgrundlage für den Ausschuss für Bahnangelegenheiten zu sein.

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