Prof. Stüer als Berater der Stadt Esens

In der NWZ 21.06.2017 S. 15 Kehrtwende im Straßenpoker berichtet Marco Seng über Gespräche zwischen Stadt und Kläger in Sachen der Umgehungsstraße Bensersiel. Nur nebensächlich  wird darauf hingewiesen, dass der damalige Rechtsvertreter der Stadt Esens behauptet habe, in Bensersiel gebe es gar kein Vogelschutzgebiet. Wer genauer recherchiert, wird auf den Seiten der BZEsens und des Wattenrats informiert, dass es sich um genau den Rechtsanwalt handelt, der auch die Stadt Oldenburg und private Kläger be- und verraten hat.

Auf der Homepage des Wattenrats finden sich auch chronologische Hinweise, so z. B. dass im Jahr 2009 anlässlich des Scoping-Termins nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Wittmund auch Prof. Dr. Bernhard Stüer sowie ein Vertreter des Planungsbüros „Thalen Consult“ aus Neuenburg zugegen waren. Letzterer habe eingeräumt, dass keine eigentlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 34) in diesem „faktischen Vogelschutzgebiet“ erfolgt sei.

Auf der Seite der IBO wurde bereits darauf verwiesen, dass die Meldung über das Urteil zum Parteiverrat interessant sei auch für alle Behörden und Kommunen, die diesem Anwalt ein Mandat erteilt haben oder dessen Gutachten sich bei ihnen auswirkten. Zumindest nach den Ankündigungen auf den Seiten der BZEsens ist zu entnehmen, dass dieGruppe BZE/ Ole Willms einen Antrag stellen will, um  „festzustellen, ob allein die Rechtsberatung des Professor Stüer oder etwa bewusstes oder möglicherweise auch grob fahrlässiges Verhalten damaliger Verantwortungsträger,  möglicherweise sogar gegen die Empfehlungen des Rechtsbeistandes , zu rechtswidrigen Beschlüssen und somit zu der heutigen Situation geführt haben“. Dabei dürfe es nicht allein um die dem Anwalt gezahlten Gebühren gehen, vielmehr müsse der der Stadt entstandene Gesamtschaden in Ansatz gebracht werden.