Planfeststellungsbeschluss Umfahrung Sande

Aus der öffentlichen Bekanntmachung in der NWZ ist zu entnehmen, dass vom 6. bis zum 20. März auch der Planfeststellungsbeschluss zur Umfahrung von Sande ausgelegt wird. Die Oldenburger(innen) hatten, zumeist unter Mithilfe einer Mustereinwendung gleichzeitig nicht nur gegen den PFA 4, sondern auch gegen das von der damals noch existierenden Vorhabenträgerin DB Projektbau GmbH betriebene Projekt „Bahnverlegung Sande“ ihre eigenen Einwendungen formuliert und der niedersächsischen Anhörungsbehörde zugeleitet. Daraufhin gab es im Oldenburger Landtag einen Erörterungstermin am 11.3.2015, an welchem aufgrund der Niederschrift nachweisbar beide Planfeststellungsverfahren behandelt wurden.  Bisher gab es nur den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 4. Formell wurden die Argumente der Oldenburger damit entgegnet, dass eine Zweigleisigkeit schon bestehe und daher keine Erhöhung der Zugmengen mit Auswirkung auf Oldenburg sich ergebe. Nun aber geht es um die Ausbaustufe IIa – Bahnverlegung Sande: „Neubau einer zweigleisigen Strecke östlich der Ortschaft Sande und Aufhebung des bisherigen eingleisigen Streckenabschnitts durch den Ort Sande“. In diesem Verfahren also kann das EBA nicht mit der schon bestehenden Zweigleisigkeit argumentieren, um die Argumente der Oldenburger im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität zu entkräften.

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