Parteiverrat bleibt Parteiverrat

Einer Berichterstattung über den Prozess wegen Parteiverrat seiner Oldenburger Mandanten steht die NWZ zurückhaltend, wenn nicht gar ablehnend gegenüber. Zumindest findet man am 20.4. in der Sonntagszeitung auf Seite 2 einen Artikel darüber.

Mit der Überschrift „Gerichtshof kippt Urteil gegen Stüer“ wurde im Dezember 2018 in der NWZ ein falscher Eindruck erweckt. Mit dem „gekippten“ Urteil gemeint ist das Urteil des LG Münster vom 9. Juni 2017 (hier mit pseudonymisiertem Text). Der Rechtsanwalt ist weiterhin des Parteiverrats schuldig, lediglich wegen der daraus folgenden Strafe hatte insoweit der BGH mit Beschluss vom 21.11.2018 das Verfahren an eine andere Abteilung des LG Münster zurückverwiesen. Inzwischen wurde dazu der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten (unter Strafaussetzung zur Bewährung) verurteilt. Nach neuesten Informationen des LG Münster hat der Angeklagte auch gegen dies neuerliche Urteil (also gegen die Strafzumessung) Revision eingelegt. Eine Zusammenfassung des Urteils und des zeitlichen Ablaufs des gesamten Prozesses kann auf dieser externen Seite nachgelesen werden.

Unter dem Titel Geschäftsmodell???? – Die subjektive Betrachtung eines Gerichtstages“ erzählt ein Zuhörer seine sehr lesenswerten Eindrücke.

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