Nur 2 beratende Mitglieder im kommenden Bahnausschuss?

Am 1.11.2016 votierte der Rat der Stadt für einen kurz zuvor gestellten Antrag, wiederum einen Bahnausschuss einzurichten. Diese sicherlich richtige Entscheidung wurde getrübt durch einen weiteren Antrag, diesen Ausschuss nur mit 2 beratenden Mitgliedern (statt bisher 4) zu versehen.

Hierzu war bereits eine Tischvorlage vorbereitet.

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In dem Abstimmungsmarathon am 1.11.2016 stimmten bis auf 2 FDP-Enthaltungen alle Ratsmitglieder dafür. Eine Erörterung über diesen Punkt der Tagesordnung fand nicht statt. Der am 23.11.2016 tagende Bahnausschuss hat zur Aufgabe, in der ersten Sitzung zu beraten, welche Organisationen oder Institutionen beratende Mitglieder in die einzelnen Fachausschüsse entsenden sollen. Dazu gibt Frau Gabriele Nießen den Hinweis, dass In der letzten Legislaturperiode vier beratende Mitglieder im Ausschuss für Bahnangelegenheiten aus den Institutionen IBO, LiVe, ASTOB und BVO vertreten waren. Wer den früheren Sitzungen des Bahnausschusses beiwohnte, wird sich erinnern, dass insbesondere der fachliche Input der Vertreter der  Bürgerinitiativen IBO und LiVe die Debatten bestimmt hat. Bei nur 2 beratenden Mitgliedern kann die Ausgewogenheit des Meinungsaustausches gefährdet sein.

Richtig ist, dass nur durch den Antrag der CDU, Grünen und Linken die Einrichtung des Bahnausschusses ermöglicht wurde. Die am 21.11.2016 im Rat der Stadt Oldenburg gestellte Einwohnerfrage ist aufgrund des begrüßenswerten und selbstverständlich von den Bürgerinitiativen gewünschten Antrags auf den Beibehalt des Bahnausschusses lediglich auf die Information gerichtet gewesen, warum statt der bisherigen Anzahl von 4 Beiräten nun nur noch 2 Beiräte für den Bahnausschuss von CDU, Grünen und Linken beantragt wurden.

Auf diese Einwohnerfragen gab es keine Stellungnahme der Verwaltung. OB Jürgen Krogmann nahm erst zu dem Zeitpunkt Stellung, als aufgrund der Geschäftsordnung keine Zusatzfrage mehr gestellt werden durfte. Während man bei der Ursprungsfrage, warum in der Ratsvorlage der Verwaltung der erst in 2013 eingerichtete Bahnausschuss nicht mehr vorgesehen war, von einem der üblichen Copy-And-Paste-Versehen ausgehen konnte, erläuterte Jürgen Krogmann nun, die Verwaltung habe auf dem Standpunkt gestanden, dass alles eher auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufe und man sich „politisch insoweit über das Verfahren ausgetauscht“ habe.

Mit der Aussage des Oberbürgermeisters „Nur unser Vorschlag war es nicht, nur zwei zu nehmen“ sind wir wieder in der Diskussion. Auch der OB versieht die Zahl 2 mit einem „nur“. Die Frage nach dem Grund, die ursprüngliche Anzahl zu halbieren, wurde bisher weder im Rat noch im am 23.11.2016 tagenden Bahnausschuss auf eine weitere Einwohnerfrage hin beantwortet.

Einige der sieben stimmberechtigten Ratsmitglieder dürften nicht vergessen haben, dass zur konstituierenden Sitzung des am 1.8.2013 erstmals tagenden Bahnausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung vorlag, die allerdings auf der konstituierenden Sitzung am 23.11.2016 nicht vorbereitet und vorgelegt wurde, obwohl diese wegen der neuen Zusammensetzung des Rates gut gepasst hätte:

„Der Rat hat in seiner Sitzung … die Bildung des Ausschusses für Bahnangelegenheiten mit sieben stimmberechtigten Ausschussmitgliedern beschlossen. Der Rat kann nach § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließen, dass neben den Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, (beratende) Mitglieder werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsmitglieder sein. Von der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein sollen, kann aus gewichtigen sachlichen Gründen abgewichen werden, z. B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen.  Die Anzahl der rechnerisch möglichen beratenden Mitglieder muss auch nicht ausgeschöpft werden.  Für die Berechnung des Drittels zählen nach dem Wortlaut des Gesetzes Ratsmitglieder mit nur beratender Stimme (Grundmandatsinhaber) mit.“

Die neue Situation im Rat ergibt zusätzlich zu den 7 Ratsmitgliedern mit Stimmrecht 3 Ratsmitglieder mit Grundmandat, also 10 Ratsmitglieder. Wenn das zwei Drittel sind, können nunmehr bis zu 5 beratende Mitglieder bestellt werden.

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Obige Grafik zeigt  die Ungleichbehandlung des Bahnausschusses gegenüber den anderen Ausschüssen mit beratenden Mitgliedern.

Bedenkt man, dass die Stadtverwaltung in 2013 den Hinweis gab, dass diese Anzahl sogar überschritten werden könne „z. B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen“, ist es geboten, zumindest die Drittel-Grenze (=5) der gesetzlichen Sollvorschrift zu nutzen.  Nur so kann die Vielfalt der Meinungen der Bürger über das künftige Vorgehen zur Gestaltung der die Stadt Oldenburg berührenden Verhältnisse in den Rat der Stadt eingebracht werden.

Und warum sollten die Mitglieder des Rates auf eine mögliche Anzahl von Fachleuten und/oder Experten verzichten? In dem Bahnausschuss ist doch Fachwissen aus besonders vielen Gebieten gefragt und die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Ausschuss mit Hilfe dieser Fachleute etwas bewegen kann.

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