Risse in der Wand

Unter dem Titel berichtet die friesländische Regionalausgabe der NWZ vom 23.9.2020 über einen Schaden, der am Haus eines Bahnanliegers in Sande entstanden ist in der Zeit, in der Rammarbeiten durch die DB Netz AG vorgenommen wurden. Trotz Begutachtung des Hauses vor Beginn der Bauarbeiten und danach will die DB Netz AG den Schaden nicht bezahlen. Diese Meldung wurde von der NWZ in Oldenburg nicht verbreitet, obwohl bekannt ist, dass gerade jetzt – noch vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – nervende Rammarbeiten in Oldenburg stattfinden. Auch wenn offenbar das Gutachten bisher nicht den Erfolg für den betroffenen Bahnanlieger gebracht hat, ist es empfehlenswert, sich gegen die durch die Bauarbeiten entstehenden Gebäuderisiken durch die Einschaltung eines Gutachters abzusichern. Wenn der Gutachter von der DB Netz AG beauftragt wurde, ist dringend anzuraten, die der Bahn zugänglich gemachten Protokolle und Fotos einzufordern.

Bahnausschuss – Letzte Sitzung vor den Ferien

Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bahnausschusses vor den Ferien standen u. a. folgende Themen:

Schallbelästigung während der Bauphasen PFA 1 (Rottenwarnung) – Bericht
Resolution „Leistungs- und zukunftsfähiger Schienenpersonenverkehr“ – Beschluss
Bericht Sachstand Anfechtungsklage PFA 1 (CDU-Fraktion vom 10.06.2020) mdl. Bericht

Da die Presse nicht anwesend war und das Protokoll erst nach der nächsten Sitzung am 23.9.2020 freigegeben wird, hier kurz das Wichtigste:

Die Schallbelästigung durch die Bauarbeiten im PFA 1 war bereits Thema im Bahnausschuss am 26.2.2020. Es hieß, dass die Verwaltung sich schriftlich wegen der Missstände im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses an das Eisenbahnbundesamt wenden werde. Rückmeldungen seitens des EBA konnten nun noch nicht vermeldet werden. Das von der IBO entsandte beratende Mitglied im Bahnausschuss beschrieb unter Hinweis auf einen in den VDI-Nachrichten veröffentlichten aktuellen Aufsatz die erheblichen Überschreitungen der gemessenen Grenzwerte und forderte die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten. Hans Henning Adler (Die Linke/Piraten) erklärte,  er werde als Vorsitzender des Ausschusses die Polizei einschalten.

Die Resolution „Leistungs- und zukunftsfähiger Schienenpersonenverkehr“ ist nachträglich als TOP des Bahnausschusses aufgenommen worden. Vorangegangen war eine Diskussion im Verkehrsausschuss, aus welcher sich die Einbeziehung des Bahnausschusses in die vorgegebene Beratungsfolge als notwendig erwies. Begrüßt wurde der zusätzliche Hinweis in der Vorlage, dass bei nur abschnittsweise vorhandenen Elektrifizierung die Forderung nach alternativen und umweltfreundlichen Antrieben der Züge auf dieser Strecke, z.B. in Form von Wasserstofffahrzeugen, unterstützt wird. Das von der IBO entsandte beratende Mitglied schlug vor, dass auch die Stadt Oldenburg Urheber von Resolutionen sein könne, an der andere Kommunen oder Landkreise sich beteiligen könnten, z. B. zugunsten eines S-Bahnkonzeptes mit Stadtteilbahnhöfen. Die Resolution soll am 29.6.2020 im Rat der Stadt Oldenburg beschlossen werden.

Zum Sachstand Anfechtungsklage gegen den PFA 1 wurde bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht einen ursprünglich für den 10. September geplanten Termin auf den 30. September verschieben will.

Unerhört: Unüberhörbar

Zwei Monate nach den von der Bahn organisierten Feierlichkeiten mit symbolischem „ersten Spatenstich“ zum Ausbau des Bahnstreckenabschnitts Rastede-Oldenburg haben die Bahnanlieger ihre ersten Erfahrungen mit den trotz Coronakrise durchgeführten Bauarbeiten gemacht.

Während temporäre Schallschutzwände an der Lagerfläche im ammerländischen Neusüdende die Außenwelt schützen sollen, bleiben die Oldenburger entgegen den Anforderungen des Planfeststellungsbeschlusses schutzlos.

Die Signale der Rottenwarnanlage verbreiten sich in Oldenburg weit über das Gebiet der Bahnanlieger hinaus. Die Begründung der Bahn für ihren Einsatz bedarf einiger Kritik.

Gerügt wurden von den Anliegern:

  • Rottenwarnanlage: Fehlalarme, unzureichende automatische Anpassung, Überschreitung der AVV-Baulärm-Grenzwerte, keine Signalgebung auf die Helme der Arbeiter, nachts keine akustische Abschaltung trotz ständiger Warnlichtzeichen, Überschreiten von Betriebs-/Arbeitszeiten,  keine durchgängige feste Absperrung zwischen gesperrtem und befahrenem Gleis.
  • Großbaumaschinen: Fehlende Transparenz zum genauen Zeitpunkt und Ort des Maschineneinsatzes, damit keine Planbarkeit eines eventuell notwendigen Hotelaufenthaltes, keine Motorenabschaltung bei längerem Stillstand der Arbeiten und Dieselgeruch
  • Insgesamt: Bisher keine wahrnehmbare Kontrolle und keine Ahndung der Ordnungswidrigkeiten

Hierzu siehe auch eine Mail eines IBO-Mitglieds an den Präsidenten des EBA
sowie eine Mail eines Bürgers aus Ofenerdiek an EBA und DB

Positiv vermerkt wurde die Ruhe der Arbeiten an der PFA1-Bahnstrecke am Karfreitag und Ostersonntag. Dafür möchten die Anlieger den Dank aussprechen an alle, die dazu beitragen haben, insbesondere auch den kirchlichen Stellen.

Bulle ante Portas

Schon vor einem Jahr hatte die IBO unter dem Titel „Zur Vermeidung einer Enteignung“ berichtet, dass eine Bremer Firma versuchte, Vertragsabschlüsse über ein unwiderrufliches Nutzungsrecht für die DB Netz AG mit den Anliegern zu erreichen. Nun ist seit einigen Tagen bekannt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes namens „Bulle GbR“ mit Sitzen in Stuttgart und in Osnabrück ähnliches mit Fristsetzung versucht.

Die IBO hat eine Information an die Mitglieder versandt. Dazu gibt es auch einen NWZ-Bericht. Die IBO rät dazu, dass grundsätzlich niemand die vorgelegten Vertragsentwürfe unterschreiben sollte ohne juristische Beratung und auch nicht ohne vorherige Verhandlung im eigenen Haus im Beisein des eigenen Anwalts, der Vertragspartner sowie der im Vertragsentwurf genannten Sachverständigen. Schon gar nicht unter Zeitdruck.

Wann in welches Hotel wie lange?

Das Angebot der DB Netz AG wegen des Baulärms in ein Hotel auszuweichen, ist wegen der Unwägbarkeiten kaum zu nutzen.

Im Planfeststellungsbeschluss ist vorgesehen, die Anwohner in dem örtlich betroffenen Bereich rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten so umfassend über die Einzelheiten des beabsichtigten Bauablaufs zu informieren, dass die Betroffenen in der Lage sind, sich auf das Baugeschehen einzustellen.

Selbstverständlich hat die Bahn einen Einsatzplan, aus dem hervorgeht, an welcher Stelle der PFA1-Strecke wann und wie lange die Großmaschinen im Einsatz sind. Der Plan wird nicht veröffentlicht. Die allgemeine Information für die Anwohner, dass es zu Behinderungen in den nächsten Wochen an der PFA1-Strecke kommen wird, ist nicht ausreichend für die Entscheidung, an welchem Termin man besser ein Hotel aufsucht.

Uns liegt ein Brief von Anwohnern an die Bahn vor, der dieses Problem insbesondere mit den zusätzlichen Beschränkungen durch die Coranakrise thematisiert.

Neuerungen ab 1. April

Zum  1. April 2020 will die Bahn einem häufig geäußerten Wunsch nachkommen nach rechtzeitiger Information über die Annäherung von Zügen, um ggf. die Fenster zu schließen oder das TV-Gerät lauter zu stellen. Bewährt haben sich die Rottenwarnanlagen (siehe Abbildung), die derzeit in Oldenburg zuverlässig die Öffentlichkeit mit unüberhörbarem Hupton unterrichten und bei Dunkelheit mit Stroboskoplicht für Party-Atmospähre sorgen.

Damit die Signale auch von den am Gleis arbeitenden Personen wahrgenommen  werden, sind für diesen Personenkreis Gehörschutzvorrichtungen an den Ohren eher hinderlich.  Dem Vernehmen nach werden am 1. April 2020 überflüssige Geräte aus dem Bestand der DB Netz AG den Anliegern vor die Haustür gelegt. Damit will die DB Netz AG die derzeitige Unmöglichkeit einer Hotelunterbringung der geschädigten Anlieger abmildern.

 

Rodung Ofenerdiek

Ofenerdiek, Rodungen zwischen BÜ Am Stadtrand und BÜ Karuschenweg, dazu links das Wäldchen von oben aus dem Jahre 2015 (Bildausschnitt des Oldenburger Luftbildarchivs OLAR).

Für die Lagerfläche der nächsten 2 bis 3 Jahre musste das Wäldchen an der Ofenerdieker Straße gerodet werden. Nur ein kleiner Trost: Die erste Baumreihe entlang der Straße blieb stehen.
Wird hier eines Tages das Betonmonster der Tunnelrampen für die Unterführung entstehen und damit vermutlich der gesamte Grüngürtel verschwinden?.

Wer feiert das Bürgerfest?

In der NWZ vom 12.2.2020 ist auf Seite 33 unter dem Titel „Bahn feiert Beginn der Bauarbeiten mit Bürgerfest“ zu lesen, dass zu dem Fest am Freitag, 28. Februar, 15 bis 19 Uhr, in Rastede-Neusüdende neben Anliegern und von den Bauarbeiten Betroffene alle Interessierten eingeladen sind. Die Feier findet auf der Baustellenfläche Neusüdender Straße/Ecke Knickweg in Rastede – Neusüdende statt. 

Hier soll eine Schotteraufbereitungsanlage eingerichtet werden. Der Altschotter aus dem PFA1 soll hier aufbereitet, zwischengelagert und für den Gleisbau wiederverwendet oder auf Deponien entsorgt werden. Die riesige Fläche von etwa 15 Hektar wird für mehrere Jahre benötigt. Der Ackerboden wurde abgetragen und am Flächenrand zu ca. 2 m hohen Lärmschutzwällen angehäuft.
Der Untergrund wird mit einem Geovlies abgedeckt, eine Mineral- und Schotterschicht aufgebracht und befestigt.Das Gelände bekommt einen Gleisanschluss.

Zufahrt über den Knickweg.                             Lagerfläche, hier bereits mit Mineral abgedeckt.

Hierzu ein Kommentar eines Mitglieds der IBO:

Anlass für ein Bürgerfest – oder Provokation?

Klar ist, diese Veranstaltung wird die Bevölkerung in OL (Bahnanlieger vers. Bürger in Etzhorn / Donnerschwee) und in der Nachbarkommune Rastede – Wahnbek / Neusüdende weiter spalten. LK WST und die Stadt OL haben hier unterschiedliche Beschlüsse im Kreistag und im Stadtrat verabschiedet. Vor dem Hintergrund der mehr als 11.000 Einwendungen in OL, ist diese Veranstaltung für viele Oldenburger, nicht nur für betroffene Bahnanlieger, kein Grund zum Feiern.

Sowohl die Stadt Oldenburg als auch Bürger klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss. Es geht für viele um eine Umfahrung entlang der A29, wie sie derzeit in Sande im Bau ist, die aber vom Bund, Land und natürlich den Betreibern der Hafenwirtschaft und auch vom Landkreis WST für Oldenburg abgelehnt wird.

Politisch gewollt ist eine schnelle Elektrifizierung der Strecke bis Ende 2022. Der JWP braucht diese Elektrifizierung für eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Schienen-Hinterlandanbindung. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die Elektrifizierung und der Ausbau des Schienennetzes europaweit eine Forderung, um die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und damit die gesetzten Klimaziele zu erreichen .

Grundsätzlich sollte jedoch für ein leistungsfähiges, menschen- und umweltgerechtes Schienennetz nach dem Prinzip SPV in das Zentrum der Städte – SGV auf separate siedlungsferne TEN-Trassen verfahren werden. Hier ist ein Umdenken zwingend erforderlich!

Denn nur so wird man die ambitionierten Ziele des Deutschlandtaktes 2030 und gleichzeitig das Bestreben, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, erreichen können. In Oldenburg wurde diese Chance, die hohen Kosten der Ertüchtigung durch eine Trennung von SPV und SGV für eine zukunftsweisende SGV-Umfahrung zu nutzen, zunächst einmal verpasst.

Planrechtswidriges Handeln der DB Netz AG

sieht das EBA nicht. Dabei spricht der Maulwurf der DB Netz AG eindeutig von unterschiedlichen Arbeiten im Rahmen des geplanten Ausbaus der Strecke zwischen Oldenburg und Rastede. Was anderes als der PFA1 kann hier gemeint sein?

Genannt werden Rodungsarbeiten, Kampfmittelüberprüfungen und Schwellenwechsel.  Mit Lärmbelästigungen sei zu rechnen. Spätestens da müsste doch dem EBA einfallen, dass es im Planfeststellungsbeschluss unter „A.5.2.1 Baubedingte Lärmimmissionen“ gefordert hat, einen nach § 29 BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen als Baulärmbeauftragten einzusetzen, der die Bauarbeiten schalltechnisch überwachen und auch Ansprechpartner für die durch baubedingte Immissionen Betroffenen sein und zu deren Vorabinformation bei bevorstehenden Arbeiten zur Verfügung stehen soll.

Das EBA sieht offenbar keinen Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren PFA 1 und dem nun erfolgten Beschluss. Der Bitte des Pressechefs der IBO, den Baulärmbeauftragten zu benennen, damit die Anlieger nähere Informationen über die bevorstehenden Immissionen bekommen und sich darauf einrichten können, wurde keine Beachtung geschenkt.

Die ablehnende Mail des EBA aus Hannover ist so provozierend, dass dies Schreiben des EBA hier eine Veröffentlichung verdient hat.

Elektrifizierung stört die Marine

Nun erfährt auch der NWZ-Leser in Oldenburg auf Seite 1 der Ausgabe 29.10.2019, dass von einer Bahnstrecken-Elektrifizierung auch Gefahren ausgehen können. Zwar verneinen die Bahn und das Eisenbahnbundesamt zumindest beim PFA 1 jegliche negativen Auswirkungen, dennoch muss die DB Netz AG laut NDR-TV-Beitrag offenbar nun 40 Millionen Euro aufwenden, weil die im PFA 6 geplante Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen „Weißer Floh“ und der „Ölweiche“ den Funkverkehr der Marinefunkstation Sengwarden stört. Der Störimpuls komme von der Lok durch den Elektromotor, der durch die Oberleitung quasi wie eine Antenne noch verstärkt werde.

Immerhin hat offenbar die DB Netz AG Varianten untersucht, welche Problemlösungen bei Beibehaltung der Bestandsstrecke oder bei Streckenverlegung möglich sind.

Die Varianten sind an der Bestandsstrecke ein 14 m hoher Erdwall, eine Tunnellösung, ein 8,5 m hohes und 1,5 m über der Erde liegendes Galeriebauwerk sowie außerhalb des Schutzbereiches eine südliche Umfahrung. Letzteres scheidet offenbar aus, weil man dann zu nah an den Siedlungsbereich heranrücke. Die bevorzugte Lösung sei das Galeriebauwerk, welches nach Norden aus Schallschutzelementen besteht. Nach Süden gibt es zum Bedauern der Anlieger keinen Lärmschutz.

In einem NWZ-Online-Bericht vom 2.8.2019 werden Äußerungen der Projektleitung wiedergegeben, dass es deutschlandweit nichts Vergleichbares gäbe und nach dem Bau die Bundeswehr noch mal messen würde, zeigen das Risiko der Investition auf.

Wenn es stimmt, dass 71 Züge täglich, 30 davon zur Nachtzeit, erwartet werden, dann fragt man sich, wo diese Züge hinfahren. In Oldenburg werden nach neuesten Angaben der DB Netz AG in 2030 nur noch 39 Züge erwartet.