Bulle ante Portas

Schon vor einem Jahr hatte die IBO unter dem Titel „Zur Vermeidung einer Enteignung“ berichtet, dass eine Bremer Firma versuchte, Vertragsabschlüsse über ein unwiderrufliches Nutzungsrecht für die DB Netz AG mit den Anliegern zu erreichen. Nun ist seit einigen Tagen bekannt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes namens „Bulle GbR“ mit Sitzen in Stuttgart und in Osnabrück ähnliches mit Fristsetzung versucht.

Die IBO hat eine Information an die Mitglieder versandt. Dazu gibt es auch einen NWZ-Bericht. Die IBO rät dazu, dass grundsätzlich niemand die vorgelegten Vertragsentwürfe unterschreiben sollte ohne juristische Beratung und auch nicht ohne vorherige Verhandlung im eigenen Haus im Beisein des eigenen Anwalts, der Vertragspartner sowie der im Vertragsentwurf genannten Sachverständigen. Schon gar nicht unter Zeitdruck.