Einsicht in Planfeststellungsunterlagen

Am 15.7. erreichte uns eine Mail der BI GESBIM „Gesundheit statt Bahnlärm in Mannheim“, dass vom Eisenbahnbundesamt (EBA) Einsicht entsprechend Umweltinformationsgesetz (UIG) gewährt wurde in noch nicht offentgelegte Planfeststellungsunterlagen. Unterstützt wird das auch durch eine öffentlich weiterverbreitete Mail des RA Möller-Meinecke, die ebenfalls die Meinung vertreten, dass das UIG die Akteneinsicht beim EBA, der Anhörungsbehörde und  bei der DB Netze AG schon nach Vorliegen der  eisenbahnrechtlichen Antragsunterlagen für einen Streckenausbau oder  Neubau eröffne.

Wir freuen uns, dass wir in unserer Ansicht bestärkt werden, einen Informationsanspruch aus dem UIG gegen die Institutionen zu haben, die uns bisher Informationen zurückhalten wie z. B. aktuell zum Bundesverkehrswegeplan oder jetzt zur geplanten – inhaltlich noch unbekannten – Neuausschreibung von Planfeststellungsunterlagen in Oldenburg.

Befangenheit von Ratsmitgliedern

Ob es nur das Sommerloch ist, dass die NWZ einen Leserbrief vom 19. Januar 2016 heute am 15.7.2016 zum Anlass nimmt, mögliche Interessenkonflikte von Ratsmitgliedern zu hinterfragen, u. a. auch die von Rechtsanwälten, die Mandate für geschädigte Bahnanlieger übernommen haben.  Unter der Rubrik Presse oder hier kann man den Link zum Artikel anklicken.

Wer wissen will, wessen Leserbrief das war und welchen Inhalt er hatte, kann das unter „NWZ-Online“ noch nachlesen.

Neue Presse-Informationen

Liebe Benutzer unserer Webseite.

wir haben alles das, was in der Presse (vor allem in der NWZ) in den letzten Wochen zu den Themen Bahn und übriger Verkehr zu lesen war, unter der Rubrik „Presse“ zusammengefasst. Die Links führen regelmäßig zu externen Internetseiten des Medienanbieters.