Einsicht in Planfeststellungsunterlagen

Am 15.7. erreichte uns eine Mail der BI GESBIM „Gesundheit statt Bahnlärm in Mannheim“, dass vom Eisenbahnbundesamt (EBA) Einsicht entsprechend Umweltinformationsgesetz (UIG) gewährt wurde in noch nicht offentgelegte Planfeststellungsunterlagen. Unterstützt wird das auch durch eine öffentlich weiterverbreitete Mail des RA Möller-Meinecke, die ebenfalls die Meinung vertreten, dass das UIG die Akteneinsicht beim EBA, der Anhörungsbehörde und  bei der DB Netze AG schon nach Vorliegen der  eisenbahnrechtlichen Antragsunterlagen für einen Streckenausbau oder  Neubau eröffne.

Wir freuen uns, dass wir in unserer Ansicht bestärkt werden, einen Informationsanspruch aus dem UIG gegen die Institutionen zu haben, die uns bisher Informationen zurückhalten wie z. B. aktuell zum Bundesverkehrswegeplan oder jetzt zur geplanten – inhaltlich noch unbekannten – Neuausschreibung von Planfeststellungsunterlagen in Oldenburg.

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