Kontrolle des Klimaschutzes bei der DB AG

Das „größte Investitions- und Wachstumsprogramm in der über 180-jährigen Bahngeschichte“ feiert gerade die Bahn und will den Ausbau und die Digitalisierung des Schienennetzes vorantreiben und auch 30 zusätzliche Hochgeschwindigkeitszüge kaufen.  
Es ist allerdings mit dem Klimaschutzplan beabsichtigt, Wirkung und Effizienz der Klimaschutzmaßnahmen jährlich zu prüfen.

Ob die DB als Aktiengesellschaft sich gerne überprüfen lässt, muss bezweifelt werden. Zumindest mit der vor einigen Tagen herausgegebenen Pressemeldung wirft ausgerechnet die selbst oft mit dem Vorwurf „rückschrittlich“ bezeichnete DB AG nun dem Bundesrechnungshof vor, zurück in die 80er Jahre zu wollen. Und das nur, weil der bei der Bahn ohnehin nur mit eingeschränkten Prüfungsrechten ausgestattete Bundesrechnungshof die langfristige Bereitstellung der Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für 10 Jahre kritisiert und eine Bereitstellung in Zwei-Jahres-Scheiben fordert zur besseren Kontrolle und Steuerung. Die Kritik des Rechnungshofes an der Bahn ist weitgehend (siehe Wirtschaftswoche-Interview mit dem Präsidenten Kay Scheller). Unter anderem kritisiert er die massive Vernachlässigung der Infrastruktur, für deren Unterhalt die Bahn auch finanziell zuständig ist. Ist diese jedoch verschlissen, zahlt der Bund die Ersatzinvestition. Seit längerer Zeit bemängelt er auch, dass eine wirksame Aufsicht des Vorstands nicht stattfinde. Wie enttäuschend weich der Aufsichtsrat am 18.9.2019 das Thema der an ihm vorbeigeschleusten Beraterverträge (Bericht der StZ) behandelte, dürfte seine Meinung bestätigen.

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