Weservertiefung – Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig

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Heute wurde vom Bundesverwaltungsgericht eine Pressemitteilung zu einem bereits am 11.8.216 ergangenen Urteil veröffentlicht (Az.: BVerwG 7 A 1.15). Danach verstößt der Planfeststellungsbeschluss „gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorschriften zum Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, wasserrechtliche Vorschriften und das fachplanungsrechtliche Abwägungsgebot.“ Die Planfeststellungsbehörde habe „insbesondere verkannt, dass die Planung drei selbständige Vorhaben im Sinne des Fachplanungsrechts umfasst, nämlich die Vertiefung der Außenweser einschließlich der hafenbezogenen Wendestelle, die Vertiefung der Unterweser von Bremerhaven bis Brake und die Vertiefung der Unterweser von Brake bis Bremen.“ Weiteres auch bei Radio Bremen.

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