„Umzu“ bleibt aktuell

Ein enttäuschendes Jahr für alle, die von den Plänen der Bahn und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betroffen sind. Die DB Netz AG darf die mitten durch die Oldenburger Innenstadt verlaufende Bahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg (PFA 1) ertüchtigen. Zwar ist die schriftliche Begründung des Urteils vom 15.10.2020 längst überfällig, aber offenbar braucht es einige Monate, um die Begründung passend zum bereits verkündeten Urteil zu machen.

Umfahrungslösungen, um die Zahl gesundheitsschädlicher und gefährlicher Gütertransporte durch Innenstädte zu vermindern, sind weiterhin zum Schutz der Bevölkerung unumgänglich. Für dieses Ziel werden sich die „Umzu“-Befürworter weiterhin nachhaltig einsetzen. Sie unterstützen ebenso die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde, die vom Bundesverband gegen Schienenlärm e.V. angestrebt wird.

Allen Besuchern dieser Webseite wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und ruhigen Übergang in das Neue Jahr.