UmwRG – Änderungen zu Lasten der Bürger?

Nachdem mit Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015  der Ausschluss von Einwendungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist wahrgenommen wurden (Präklusion) für unwirksam erklärt wurde, hat man nun vor, beginnend mit einem Gesetzesentwurf des Bundesrats den Ausschluss von Einwendungen dann möglich zu machen, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Um der Öffentlichkeit einen ausreichenden Zeitraum für die Erhebung von Einwendungen zu eröffnen, sollen die Einwendungsfristen zusätzlich generell um zwei Wochen verlängert werden. Uns wird 2 Wochen mehr Zeit für das Abfassen von Einwendungen gegen Pläne gegeben, an denen die Vorhabenträger meist Jahre gearbeitet haben. Wenn diese Pläne (missbräuchlich?) in der Urlaubszeit ausgelegt werden, helfen die 2 Wochen nicht viel.

Ein Kommentar

  1. Nun ja, wenn Pofalla eine leitende Position bei der DB bekleidet, kann man nicht unbedingt erwarten, dass bei der Bahn innerhalb von 14 Tagen jemand etwas halbwegs vernünftig ausarbeiten kann.
    Der Mann hat ja mit seinem Ausspruch: „Das Gesetz wird die Bahn nicht akzeptieren!“ gezeigt, dass er den Schulunterricht seit der sechsten Klasse nachholen muss. Wenn dieses Defizit auch in weiteren Fächern als Geschichte und Sozialkunde besteht – gute Nacht! Wenn er seine Mitarbeiter ebenso freundlich begrüßt wie seinen Parteikfreund Bosbach („Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen…!“), das motiviert irgendwie nicht so richtig, glaube ich.
    Und wenn er schon der Boss ist…

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