PFA4 Planfeststellungsbeschluss Varel-Sande

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Einwendungen aus Oldenburg zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 4 / Umfahrung Sande in seinem Planfeststellungsbeschluss behandelt, aber keine Auswirkung auf Oldenburg erkennen können. Insbesondere sei die Zweigleisigkeit auf der Strecke bereits vorhanden gewesen, lediglich der Untergrund werde ertüchtigt und die Elektrifizierung hergestellt. EBA geht nicht darauf ein,dass für die eingleisige Strecke durch den Ort eine zweigleisige Umfahrung vorgesehen ist.

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Den Teil des Beschlusses, der die Einwendungen aus Oldenburg betrifft, lesen Sie auch hier.

Nicht beruhigen kann da im übrigen die Aussage des EBA, dass nach der Rechtsprechung betriebliche Regelungen zu Gefahrguttransporten sowie zum Notfallmanagement nicht Gegenstand der Planfeststellung nach § 18 AEG seien..(siehe obiger Beitrag).

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