Ende Auslegungsfrist am 31.10. betrifft nur PFA 4, nicht die Umfahrung Sande

Die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss PFA 4 „Varel-Sande“, Bahn-km 35,200-45,800 der Strecke 1522 und Bahn-km 0,000-0,494 der Strecke 1540 lagen bei der Stadt Oldenburg bis zum 31.10.2016 aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Die Oldenburger(innen) haben anhand einer Mustereinwendung gleichzeitig nicht nur gegen den PFA 4, sondern auch gegen das von der damals noch existierenden Vorhabenträgerin DB Projektbau GmbH betriebene Projekt „Bahnverlegung Sande“ ihre eigenen Einwendungen formuliert und der niedersächsischen Anhörungsbehörde zugeleitet. Daraufhin gab es im Oldenburger Landtag einen Erörterungstermin am 11.3.2015, an welchem aufgrund der Niederschrift nachweisbar beide Planfeststellungsverfahren behandelt wurden.  Bisher gibt es also nur den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 4. Die DB Netze AG erklärt zur Ausbaustufe IIa – Bahnverlegung Sande: „Neubau einer zweigleisigen Strecke östlich der Ortschaft Sande und Aufhebung des bisherigen eingleisigen Streckenabschnitts durch den Ort Sande. Die Bahnverlegung Sande durchläuft zurzeit das Planfeststellungsverfahren.“  In diesem Verfahren also kann das EBA nicht mit der schon bestehenden Zweigleisigkeit argumentieren, um die Argumente der Oldenburger im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität zu entkräften.

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