Planrechtswidriges Handeln der DB Netz AG

sieht das EBA nicht. Dabei spricht der Maulwurf der DB Netz AG eindeutig von unterschiedlichen Arbeiten im Rahmen des geplanten Ausbaus der Strecke zwischen Oldenburg und Rastede. Was anderes als der PFA1 kann hier gemeint sein?

Genannt werden Rodungsarbeiten, Kampfmittelüberprüfungen und Schwellenwechsel.  Mit Lärmbelästigungen sei zu rechnen. Spätestens da müsste doch dem EBA einfallen, dass es im Planfeststellungsbeschluss unter „A.5.2.1 Baubedingte Lärmimmissionen“ gefordert hat, einen nach § 29 BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen als Baulärmbeauftragten einzusetzen, der die Bauarbeiten schalltechnisch überwachen und auch Ansprechpartner für die durch baubedingte Immissionen Betroffenen sein und zu deren Vorabinformation bei bevorstehenden Arbeiten zur Verfügung stehen soll.

Das EBA sieht offenbar keinen Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren PFA 1 und dem nun erfolgten Beschluss. Der Bitte des Pressechefs der IBO, den Baulärmbeauftragten zu benennen, damit die Anlieger nähere Informationen über die bevorstehenden Immissionen bekommen und sich darauf einrichten können, wurde keine Beachtung geschenkt.

Die ablehnende Mail des EBA aus Hannover ist so provozierend, dass dies Schreiben des EBA hier eine Veröffentlichung verdient hat.

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