Kategorie: Allgemein

Antrag zum Bahnausschuss stattgegeben

In der Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 1.11.2016 wurde der – bereits in der letzten Wahlperiode bestehende – Bahnausschuss als weiterer Fachausschuss mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

Mitglieder im Bahnausschuss sind:

Bernd Bischoff (SPD)
Margrit Conty (SPD)
Christoph Baak (CDU)
Manfred Drieling (CDU)
Sebastian Beer (Grüne)
Sascha Brüggemann (Grüne)
Hans-Henning Adler (Linke/Piraten) – Vorsitzender

Vertreter der Grundmandatsträger
Christiane Ratjen-Damerau /FDP)
Christoph Brederlow (AfD)
Franz Norrenbrock (WFO/Alpha)

Dem Bahnausschuss gehören auch 2 beratende Mitglieder an.

Kann das bei uns passieren?

Auch in Oldenburg müssen aus Sicherheitsgründen Brücken wegen Einsturzgefahr abgerissen werden. Bei Autobahn- oder Straßenbrücken ist die Diskussion inzwischen transparenter geworden. Bei Eisenbahnbrücken offenbar noch nicht.

Erschreckend, was am Freitag

auf der Straße Mailand-Lecco passierte.

Ein Bauarbeiter soll wenige Stunden vor dem Einsturz gemeldet haben, dass sich Putz von der Brücke gelöst habe.Der Straßenbetreiber habe daraufhin die Schließung der Straße angeordnet.  Da jedoch noch eine Inspektion durchgeführt werden sollte, kam dies zu spät. 

Ende Auslegungsfrist am 31.10. betrifft nur PFA 4, nicht die Umfahrung Sande

Die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss PFA 4 „Varel-Sande“, Bahn-km 35,200-45,800 der Strecke 1522 und Bahn-km 0,000-0,494 der Strecke 1540 lagen bei der Stadt Oldenburg bis zum 31.10.2016 aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Die Oldenburger(innen) haben anhand einer Mustereinwendung gleichzeitig nicht nur gegen den PFA 4, sondern auch gegen das von der damals noch existierenden Vorhabenträgerin DB Projektbau GmbH betriebene Projekt „Bahnverlegung Sande“ ihre eigenen Einwendungen formuliert und der niedersächsischen Anhörungsbehörde zugeleitet. Daraufhin gab es im Oldenburger Landtag einen Erörterungstermin am 11.3.2015, an welchem aufgrund der Niederschrift nachweisbar beide Planfeststellungsverfahren behandelt wurden.  Bisher gibt es also nur den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 4. Die DB Netze AG erklärt zur Ausbaustufe IIa – Bahnverlegung Sande: „Neubau einer zweigleisigen Strecke östlich der Ortschaft Sande und Aufhebung des bisherigen eingleisigen Streckenabschnitts durch den Ort Sande. Die Bahnverlegung Sande durchläuft zurzeit das Planfeststellungsverfahren.“  In diesem Verfahren also kann das EBA nicht mit der schon bestehenden Zweigleisigkeit argumentieren, um die Argumente der Oldenburger im Hinblick auf die Erhöhung der Kapazität zu entkräften.

Reduzierung des Schienenlärms

Eine „Kleine Anfrage“ der Grünen zu den Vorhaben des Bundes zur Reduzierung des Schienenlärms wurde von der Bundesregierung am 21.10.2016 beantwortet.

Interessant die aus den Antworten der Bundesregierung sich mittels Dreisatz errechnete Statisitk zum 29.9.2016, über den Stand der Umrüstung auf leise Güterwagen:

Güterwaggons des Deutsche Bahn Konzerns         29.000 von 69.000 = 42%
Güterwaggons anderer deutscher Unternehmen    9.000 von 64.000 =   9%
Güterwaggons ausländischer Unternehmen              5.000 von 34.000 =  5 %

Den Grad der Belästigung gibt allerdings eher der Anteil der Trassenkilometer leiser Güterzüge an der Anzahl der insgesamt gefahrenen Trassenkilometer wieder. Der Anteil war in der Anfrage der Grünen mit nur 16% angegeben.

PFA4 Planfeststellungsbeschluss Varel-Sande

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Einwendungen aus Oldenburg zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 4 / Umfahrung Sande in seinem Planfeststellungsbeschluss behandelt, aber keine Auswirkung auf Oldenburg erkennen können. Insbesondere sei die Zweigleisigkeit auf der Strecke bereits vorhanden gewesen, lediglich der Untergrund werde ertüchtigt und die Elektrifizierung hergestellt. EBA geht nicht darauf ein,dass für die eingleisige Strecke durch den Ort eine zweigleisige Umfahrung vorgesehen ist.

trassierung_bahnverlegung

Den Teil des Beschlusses, der die Einwendungen aus Oldenburg betrifft, lesen Sie auch hier.

Nicht beruhigen kann da im übrigen die Aussage des EBA, dass nach der Rechtsprechung betriebliche Regelungen zu Gefahrguttransporten sowie zum Notfallmanagement nicht Gegenstand der Planfeststellung nach § 18 AEG seien..(siehe obiger Beitrag).